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Definitionen

 

Anforderungen an Schriften

Die Informationen für Blinde und Sehbehinderte sind in Brailleschrift, erhabener Profilschrift und/oder durch Sonderzeichen und/oder Piktogramme darzustellen.


1. Brailleschrift

Braille Großdruck nach E-DIN 32976 (Maßschema)

 

Quelle: www.dbsv.org

  • der Punktabstand (a) in horizontaler Richtung von Punktmitte zu Punktmitte beträgt 2,7mm;
  • der Punktabstand (b) in vertikaler Richtung von Punktmitte zu Punktmitte beträgt 2,7mm;
  • die Zeichenbreite (c) von Punktmitte des Punktes 1 zur Punktmitte des Punktes 1 vom benachbarten Zeichen beträgt 6,6 mm;
  • das Maß (d) von Punktmitte des Punktes 1 des letzten Zeichens eines Wortes zur Punktmitte des Punktes 1 des ersten Zeichens des nächsten Wortes beträgt das Zweifache von c, also 13,2 mm;
  • die Zeilenhöhe (e) von Punktmitte des Punktes 1 zur Punktmitte des Punktes 1 des Zeichens in der nächsten Zeile beträgt 10,8 mm;
  • der Punktdurchmesser beträgt etwa 1, 5 mm (Basisdurchmesser des Prägestiftes bzw. 1,8 mm Durchmesser in der Matrize) (vgl. DIN 32976 Punkt 3.2.2.).
  • die einzelnen Punkte der Blindenschrift müssen in der Draufsicht betrachtet halbkugelförmig sein und dürfen keine Grate haben
  • die Erhabenheit der Punkte beträgt 0,6 mm bis 0,7 mm, mindestens aber 0,5 mm, gemessen von der Basis der Unterlage (vgl. DIN 32976 Punkt 3.3.)
  • in der Regel sollten keine Großbuchstaben verwendet werden
  • zur Verbesserung der Lesbarkeit mehrzeiliger Texte kann der in der DIN 32976 vorgeschriebene Zeilenabstand gegebenenfalls vergrößert werden
  • Verwendung der Vollschrift (mit den Lautgruppenkürzungen au, ei, eu, ch, sch, äu, ie, st) gemäß dem "System der deutschen Blindenschrift (Voll- und Kurzschrift)", herausgegeben von der Brailleschriftkommisson der deutschsprachigen Länder (Marburger Systematiken der Blindenschrift, Teil 1, Marburg, Deutsche Blindenstudienanstalt, 1998, ISBN 3-89642-022-4)
  • für fremdsprachliche Bezeichnungen wie "CHECK IN" ist in jedem Fall das Basissystem der deutschen Blindenschrift (d.h. ohne Lautgruppenkürzungen) zu verwenden
  • befindet sich die Blindenschrift in einer Vertiefung, so ist ein Freiraum von mindestens 10 mm bis 15 mm in Abhängigkeit von der Höhe des begrenzenden Randes einzuhalten. Dies gilt ebenso für Abstände zu erhabenen Linien auf taktilen Plänen


2. Erhabene Profilschrift

  • Verwendung einer serifenlosen Schrift ("Helvetiva")
  • nur erhabene Gestaltungen sind zulässig
  • erhabene Profilschrift in einer Vertiefung: Freiraum von mindestens 10 mm bis 15 mm (abhängig von der Höhe des begrenzenden Randes) zwischen erhabenen Buchstaben bzw. Ziffern und Rand der Vertiefung (gilt auch für Abstände zu erhabenen Linien auf taktilen Plänen)
  • Verwendung ausschließlich von Großbuchstaben zur leichteren Les- und Erkennbarkeit (Kleinbuchstaben nur in begründeten Einzelfällen: Hausnummern, Räumen z.B. "2b")
  • Schrifthöhe zwischen 10 mm und 50 mm, für Handlauf- und Mehrwortbeschriftungen vorzugsweise 10 mm bis 13 mm (gemessen an der Oberkante des Profils)
  • Basisbreite (Strichbreite) der erhabenen Profilschrift: 1,3 mm bis 1,7 mm; mindestens 1,2 mm (Strich weist im Profil eine Prismenform mit leicht gerundeter Oberkante auf)
  • tastbare Reliefhöhe der Zeichen (Erhabenheit): mindestens 1 mm (für Buchstaben und Ziffern in Prismenform bis 18 mm Höhe); vorzugsweise 1,2 mm
  • Buchstaben und Ziffern über 25 mm Schrifthöhe: Prismenform nicht mehr zwingend notwendig; Erhabenheit zw. 2 mm bis 2,5 mm, Vermeidung scharfer Kanten; Basisbreite sollte proportional mit der Zeichengröße wachsen

 

Zusammenfassung

Höhe H:  10 mm bis 50 mm;   Vorzugsweise 10 mm bis 13 mm

Basisbreite B:  B = 0,18 x H (+/- 0,03);   Mindestens jedoch B = 1,2 mm

Mindestabstand A:  0,4 x H bis H 18; >H 18 = 0,3 x H;   bei 10 bis 13 mm: 4-5 mm bezogen auf tastbare Oberkante

Erhabenheit E: 1 mm bis 2,5 mm;   für H bis 13 mm: 1,2 mm
 

  • keine Verwendung von reiner Proportionalschrift
  • horizontaler Abstand zwischen zwei Zeichen muss proportional mitwachsen
  • Schriften in Prismenform: Mindestabstand 4 mm (gemessen an der breitenmäßig größten Ausdehnung der tastbaren Oberkante der Buchstaben und Ziffern)
  • nebeneinanderstehende und taktil leicht zu verwechselnde Buchstaben und Ziffern müssen gut unterscheidbar sein
  • Abstände zwischen Buchstaben "l" und benachbarten Buchstaben "M, N" sowie den geraden Kanten von "B, E, K, L, R" und der Ziffer "1" sowie der Abstand zwischen "A" und den Buchstaben "V,W,Y" sind um 10% zu erweitern (bessere taktile Lesbarkeit)
  • Abstand zwischen Buchstaben "O" bzw. "A" und "V", "W" und "Y" darf zur besseren optischen Lesbarkeit verringert werden
  • Ziffer "4" muss oben offen sein und der Anstrich der Ziffer "1" sollte unter 45° geneigt sein

Quelle: www.dbsv.org

  • eckige Ziffern und Buchstaben sind nicht zulässig
  • Zeilenabstand bei mehrzeiligen Texten in erhabener Profilschrift: mind. 4 mm
  • falls erhabene Schrift auch optisch gelesen werden soll: schwarze Schrift auf hellem Hintergrund (entsprechend DIN 32975)


3. Sonderzeichen

  • offene Pfeile (einschl. geknickter Pfeile) und eindeutig die Richtung anzeigende Dreiecke (gleichschenklige aber keine gleichseitigen Dreiecke) zur Anzeige der Gehrichtung
  • große Punkte statt Gedankenstriche zur Trennung von Informationsblöcken


Quelle: www.dbsv.org

Anmerkung: Pfeile mit Zusatzinformationen werden zur Anzeige der Gehrichtung bei akustischen und taktilen Ampeln verwendet (siehe DIN 32981).


4. Piktogramme

  • durch Blinde und hochgradig Sehbehinderte schwerz zu erschließen
  • Verwendung unter folgenden Bedingungen: ausreichend groß (> 25 mm ), stark konturiert, einfach und klar gestaltet
  • Beispiele: "ein Männlein" für WC Herren, "eine Frau mit Rock" für WC Damen; "eine Glocke" für Notruf
  • Piktogramme wie "Rollstuhlsymbol" oder "Rauchverbot" dürfen Mindestmaße von 80 mm nicht unterschreiten und müssen immer durch Braille und/oder erhabene Profilschrift ergänzt werden
  • Erhabenheit der Piktogramme sollte mindestens 1,2 mm betragen

 

 

Strukturen - Funktion und Bedeutung

Gerade bei den taktilen Bodenindikatoren gilt es aufzupassen: denn unterschiedliche Strukturen haben auch unterschiedliche Bedeutungen.

Rippenstruktur

Rippenprofile werden zur Leit- und Richtungsfunktion eingesetzt, z.B.:

  • Zur Anzeige der Gehrichtung in Leitstreifen oder Richtungsfeldern
  • In Auffindestreifen zur Anzeige von allgemeinen Zielen im sicheren Gehbereich (z.B. für Blindenleitsysteme, seitlich gelegene Ein- und Zugänge, Haltestellen...)
  • Für Einstiegspunkte
  • Als Sperrfeld bei getrennten Querungen

 

Noppenstruktur

Noppenprofile werden zur Warn- und Aufmerksamkeitsfunktion eingesetzt, z.B.:

  • Warnung vor Hindernissen, Niveauwechsel
  • Anzeige von Richtungswechsel oder Abzweigungen im Leitsystem
  • Anzeige von Querungsstellen über die Fahrbahn

Vor Querungen mit Fahrbahnen können Rippen- und Noppenprofil auch in Kombination eingesetzt werden.

 

Anforderungen an die Bodenindikatoren

  • Einsatz der Bodenindikatoren für jeweils eine Funktion (informieren, orientieren, leiten, warnen)
  • Bodenindikatoren müssen stets in gleicher, wiederkehrender Funktion verwendet werden
  • Bodenindikatoren müssen mit dem Blindenstock und den Füßen gut ertastbar sein und deshalb bestimmte Maße einhalten
  • Der Übergang zwischen Noppen- und Rippenstruktur und umgekehrt muss eindeutig erkennbar sein
  • Feste Kombinationsmuster aus Bodenindikatoren sind konsequent anzuwenden
  • Bodenindikatoren müssen einen ausreichend großen Leuchtdichtekontrast zum angrenzenden Bodenbelag aufweisen (mind. 0,4)
  • Sie sollten akustisch erkennbar sein; dies gilt in verstärktem Maße für Aufmerksamkeitsfelder
  • Regelmäßige Wartung und Reinigung

Dipl. Päd. Dietmar Böhringer behandelte das Thema Bodenindikatoren ausführlich. Ursprünglich wurde in Japan 1967 eine Fußbodengestaltung erfunden, die für blinde Menschen eine Hilfe sein sollte. Diese Strukturen waren mit dem Blindenstock oder den Füßen ertastbar und sollten einerseits vor Gefahren warnen und andererseits Orientierungshilfe geben. Inzwischen wurde diese Erfindung nahezu weltweit übernommen. Die Strukturelemente (z.B. Platten oder Fliesen) werden im deutschen Sprachraum seit Anfang der 90er Jahre als Bodenindikatoren bezeichnet.

 

Anwendungstypen von Bodenindikatoren

1. Leitstreifen

Ein Streifen aus aneinandergereihten Bodenindikatoren mit in Längsrichtung verlaufender Rippenstruktur zur Anzeige der Gehrichtung.


2. Abzweigefeld

Eine quadratische Fläche aus Bodenindikatoren mit Noppen oder Rautenstruktur, die auf Abzweigungen und Verzweigungen im Leitstreifen hinweist. Das Abzweigefeld ist exzentrisch so anzuordnen, dass die aus dem Leitstreifen herausragende Seite des Aufmerksamkeitsfeldes die Richtung der Abzweigung bzw. Abknickung anzeigt. Bei Abknickungen des Leitstreifens von weniger als 45° ist ein Abzweigefeld nicht erforderlich.


3. Richtungsfeld

Eine Fläche aus Bodenindikatoren mit Rippenstruktur zur Anzeige der Gehrichtung an Querungsstellen, wobei der Verlauf der Rippen in Gehrichtung der Querung weist. Für Querungsstellen, bei denen die Querungsrichtung nicht rechtwinklig zum Bord verläuft, sind zur Anzeige der Querungsrichtung Richtungsfelder einzusetzen.


4. Aufmerksamkeitsfeld

Fläche aus Bodenindikatoren mit Noppenstruktur, die im Gehbereich auf Besonderheiten hinweist und erhöhte Aufmerksamkeit fordert, z.B. vor Hindernissen oder Treppen.


5. Einstiegsfeld

Eine Fläche aus Bodenindikatoren mit Rippenstruktur parallel zur Fahrbahn zur Markierung des Ortes für den Einstieg in ein Verkehrsmittel.


6. Sperrfeld

Eine Fläche von 60 bis 90 cm Tiefe aus Bodenindikatoren mit Rippenstruktur, wobei die Rippen parallel zum Bord verlaufen müssen. An getrennten Querungsstellen (Querungsstellen mit differenzierter Bordsteinhöhe) zeigt das Sperrfeld die Nullabsenkung inkl. die Verziehungen des Bordsteins an und soll das unbeabsichtigte Betreten der Fahrbahn vermeiden.


7. Abschlussstreifen

Ein Streifen aus Bodenindikatoren mit Noppenstruktur, der zur Abgrenzung bzw. Absperrung von Gehbereichen dient, z.B. um das Ende eines Bahnsteiges ohne Zu- oder Abgang anzuzeigen.


8. Auffindestreifen

a) Auffindestreifen für Querungsstellen

Eine Fläche aus Bodenindikatoren mit Noppenstruktur und einem damit fest verbundenen Richtungsfeld mit Rippenprofil in Gehrichtung der Querung, der über die Breite des Gehwegs verlegt wird, zum Auffinden von seitlich gelegenen Querungsstellen.

b) Auffindestreifen für allgemeine Ziele

Eine Fäche aus Bodenindikatoren mit Rippenstruktur in Hauptgehrichtung des Gehwegs, die über die Breite des Gehbereichs verlegt wird, zum Auffinden des Beginns eines Blindenleitsystems und von seitlich gelegenen Zielen (z.B. Haltestellen, Treppen, Eingängen etc.), außer Querungsstellen.


9. Begleitstreifen

Streifen aus planen Bodenelementen zur Verbesserung bzw. Herstellung des taktilen und visuellen Kontrastes zwischen den Bodenindikatoren und dem Umgebungsbelag.

 

Quelle: http://dbsv.org/dbsv/unsere-struktur/uebergreifende-fachausschuesse/gfuv/bodenindikatoren/

 

 

Kontraste - Leuchtdichte und Leuchtdichtekontrast

Kontraste nach DIN 32975

Durch die Verwendung von Kontrasten im öffentlichen Raum können einerseits Gefahren vermieden werden, andererseits bieten die Kontraste aber auch einen gewissen Komfort. Deshalb profitieren nicht nur Blinde und Sehbehinderte von Kontrasten, sondern alle. Die DIN 32975 liefert Informationen zur Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2010).

"Informationen aus unserer Umwelt werden überwiegend über das Auge aufgenommen, daher wird ein Großteil relevanter Informationen optisch angeboten. Das Sehen bzw. die visuelle Wahrnehmung ist ein komplexer Vorgang und umfasst die Farbwahrnehmung, räumliches Sehen, Dämmerungssehen, Anpassung an wechselnde Helligkeiten, Wahrnehmung bewegter Sehobjekte usw.. Die Wahrnehmung einer Information ist insbesondere abhängig von ihrem Leuchtdichtekontrast, ihrer Beleuchtung, ihrem Standort und der Größe der Informationselemente." (Seite 3)

Kontraste können unterschiedlich wahrgenommen werden: visuell, taktil, akustisch. Visuelle Kontraste durch Helligkeitsunterschiede werden auch Leuchtdichtekontraste genannt.


Helligkeitsunterschiede versus Farbunterschiede

Helligkeitsunterschiede erzeugen Kontraste. Somit können Objekte wahrgenommen werden, da sie sich von ihrer Umgebung absetzen. Erst anschließend spielen Sehleistungen wie Schärfe, Formerkennung oder lesen eine Rolle. Bei der Kontrastwahrnehmung ist ausschlaggebend, ob sich die Helligkeit einer Oberfläche von der Helligkeit einer anderen Oberfläche unterscheidet. Darüber gibt der Leutdichtekontrast Auskunft. Ein Negativbeispiel ist der Einsatz der Farbe "Rot". Die Farbe "Rot" hat einen hohen Wiedererkennungswert und wird häufig als Signalfarbe eingesetzt. Schreibt man allerdings mit roter Schrift auf weißem Hintergrund, so ist der Leuchtdichtekontrast sehr gering und die Schrift nur noch schlecht wahrnehmbar.
 

Die Leuchtdichte und andere Lichtmaße

Die Leuchtdichte (L) ist das physikalische Maß für Helligkeit bzw. den Helligkeitseindruck, den das Auge von einer leuchtenden oder beleuchteten Fläche hat. Sie wird in cd/m² (Candela pro Flächeneinheit) gemessen. Die Leuchtdichte hängt vor allem vom Reflexionsgrad der angestrahlten Fläche ab.
Das Licht trifft mit einer gewissen Lichtstärke (Maßeinheit Candela, cd) auf ein Objekt. Auf dessen Oberfläche wird dadurch eine bestimmte Beleuchtungsstärke (Maßeinheit Lux, lx) erzielt. Die Oberfläche des Objekts hat an dessen Oberfläche einen bestimmten Reflexionsgrad (Maßeinheit griechisch rho, p). Der Reflexionsgrad ist abhängig von der Oberfläche des Objekts (rau, glatt, materialabhängig). Erst die aus all dem resultierende Leuchtdichte des Objekts, die beim Betrachter ankommt, gibt Auskunft darüber, wie hell oder dunkel das Objekt wahrgenommen wird.


Der Leuchtdichtekontrast

Der Helligkeitsunterschied zweier Flächen zueinander wird als Leuchtdichtekontrast k bezeichnet. Um den Leuchtdichtekontrast zweier angrenzender Flächen oder von einem Objekt zu seinem Hintergrund zu bestimmen, werden zuerst die Leuchtdichten der einzelnen Materialien gemessen. Aus diesen Ergebnissen wird anschließend der Leuchtdichtekontrast, mit Hilfe der Michelson-Formel, ermittelt:

k = (L1 - L2) / (L1 + L2)

L1: Leuchtdichte der ersten Fläche (Objekt)
L2: Leuchtdichte der zweiten Fläche (Hintergrund)
k: Leuchtdichtekontrast

Die Ergebnisse können einen Wert zwischen -1 und 1 erreichen. Komfortabel gilt ein Kontrast wenn er einen Wert zwischen (-) 0,4 und (-) 0,6 besitzt. Bei Sehbehinderten können geringe Kontraste als verwaschen und sehr hohe Kontraste als Blendung empfunden werden (k < 0,28 und k >0,83).
Wird der Kontrastwert positiv, dann ist das Objekt heller als der Hintergrund bzw. als das Umfeld. Wird der Kontrastwert negativ, dann ist der Hintergrund bzw. das Umfeld heller als das Objekt.


Prinzipien zum Einsatz von Kontrasten

Die Grundvoraussetzung für sichere Mobilität und für die korrekte Orientierung im öffentlichen Raum ist eine kontinuierliche Kette von Informationen. Deshalb sollten Kontraste unbedingt durchgängig angebracht werden. Auch an Übergangsbereichen (Treppen, Aufzüge, Ein- und Ausgänge usw.) ist die Anbringung von Kontrasten wichtig.

 

 

Das Zwei-Sinne-Prinzip

Ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen ist das Zwei-Sinne-Prinzip. Mindestens zwei der drei Sinne "Hören, Sehen und Tasten" müssen nach diesem Prinzip angesprochen werden.

Statt sehen - hören und tasten/fühlen
Statt hören - sehen und tasten/fühlen

Bei Blinden und Sehbehinderten müssen also die Sinne Hören und Tasten angesprochen werden.

Beispiele:

1. Jedes Handy verfügt heutzutage über einen Vibrationsalarm. Somit kann ein Gehörloser fühlen, wenn ein Anruf eingeht.
2. An Bahnsteigen werden die Fahrgastinformationen auf einer Anzeigetafel angezeigt und gleichzeitig erfolgen Lautsprecherdurchsagen.
3. Taktile Bodenleitsysteme sind durch einen optischen Kontrast zur umgebenden Bodenfläche ebenso zu erkennen wie durch akustische Signale ("darüberpendeln" mit dem Stock).

Um Barrierefreiheit durchzusetzen muss dieses Prinzip konsequent eingehalten werden.
Nicht nur behinderte Menschen nutzen diese Funktionen. Auch "Nichtbehinderte" nutzen den ein oder anderen Sinn zusätzlich, z.B. Klingelton und Vibrationsalarm bei einem Handy.

Vor allem bei Seh- und Höreinschränkungen sind durch mangelnde Orientierung und/oder Kommunikationsprobleme erhebliche Mobilitätsverluste zu verzeichnen. Denn jede Aktivität und Mobilität im Raum setzt voraus, dass Reize in Kombination mit verschiedenen Sinnen wahrgenommen werden. Die Sinne Sehen und Hören spielen dabei eine besonders große Rolle.

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