Taktile Aufzugstableaus

Taktile Aufzugtableaus

 

Anforderungen an Schrift

Der Inhalt ist in jedem Fall mit den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverbänden abzustimmen, um die für blinde und sehbehinderte Menschen relevanten Informationen zu ermitteln.

Mehr Informationen zur Braille- und Profilschrift finden Sie unter dem Punkt Definitionen/Allgemeines.

 

 

Anfoderungen an die Aufzugtableaus - Beschriftung von Anforderungsknöpfen und Bedientasten

Beschriftung innen im Aufzug

Die Bedientasten sollten deutlich hervorstehen und über Tasten mit einem Druckpunkt auslösbar sein (genügend Druckwiderstand und Arbeitsweg!).
Bei horizontal montierten Tableaus mit ergonomischer schräger Oberfläche sollten die Tasten in Braille und in erhabener Profilschrift bezeichnet werden. Falls die Beschriftung auf Tasten nicht möglich ist erfolgt die Anbringung oberhalb der Bedientasten zuerst in erhabener Profilschrift und darunter in Brailleschrift.
Bei vertikal montierten Tableaus sollten die Schriften wie folgt angeordnet werden: die Brailleschrift rechts neben den Tasten und die erhabene Profilschrift links neben den Tasten.

Die Schrift muss auch immer von hochgradig Sehbehinderten lesbar sein!

Sensorbedientasten sollten nur in unvermeidlichen Ausnahmefällen eingesetzt werden. Falls sie doch eingesetzt werden müssen, dürfen die Tasten selbst in keinem Fall mit Braille und/oder erhabener Profilschrift markiert werden. Die Beschriftung erfolgt analog zu horizontalen bzw. vertikalen Bedientableaus. Außerdem muss immer ein Quittungston zur Bestätigung der Eingabe ausgegeben werden.


Beschriftung außen am Aufzug

Die Anforderungsknöpfe sollten als taktil gut ertastbare erhabene Pfeilsymbole oder spitzwinklige Dreiecke ausgebildet werden. Außerdem sollten unterhalb der Pfeile zusätzlich die jeweiligen Bezeichnungen in Brailleschrift angebracht werden.
Außen in der rechten Türlaibung (vom Fahrkorb aus gesehen) ist das jeweilige Stockwerk in Braille und erhabener Profilschrift in einer Höhe zwischen 1450 mm und 1600 mm anzuzeigen.
Bei Drehtüren sollten die Beschriftungen an der öffnenden Seite angebracht werden.
Bei stark frequentierten, großen oder mit zweiseitig öffnenden Türen versehenen Aufzügen erfolgt die Anbringung der Stockwerksanzeige beidseitig.


Beschriftung von einzelnen Anforderungsknöpfen

Beschriftung analog der Anforderungen an Bedientasten in horizontalen Tableaus.


Beschriftung von mehreren Bedienelementen

Bei mehreren nebeneinander oder übereinander angeordneten Bedienelementen (Hebeln, Schalterleisten usw.) erfolgt die Anordnung der Beschriftung analog der Anforderungen an Bedientasten in Aufzugtableaus.

 

 

DIN EN 81-70: Aufzüge

In der DIN EN 81-70 werden die Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen beschrieben. Teil 70 trifft Regelungen über die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen, einschließlich Personen mit Behinderungen.

Anhang E bildet hier den Leitfaden der Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen. Er beschreibt allerdings nur informativ die Aspekte, die für eine Nutzung durch Blinde und Sehbehinderte berücksichtigt werden sollten. Er ist nicht normativ verbindlich, jedoch ist die Anwendung unbedingt zu empfehlen. Die Themen sind Farb-/Farbtonkontrastierung und Oberflächenbeschaffenheit, Beleuchtung, tastbare Zeichen und Symbole, Braille, die Auffindbarkeit der Haltestellen sowie die taktile und akustische Ausstattung des Fahrkorbs.

 

 

Zusammenfassung der Norm, Anhang E (informativ):
Leitfaden für Maßnahmen für blinde und sehbehinderte Personen

 

1. Allgemeines

Blinde Personen benötigen tastbare und hörbare Hilfsmittel. Für sehbehinderte Personen ist der Einsatz von Farbkontrasten und unterschiedlichen Farbtönen mit angepasster Beleuchtung wichtig. Somit sollen Gefährdungen vermieden, Gegenstände besser erkannt werden und den blinden und sehbehinderten Personen ein unabhängiges Leben ermöglicht werden.


2. Farb-/Farbtonkontrastierung und Oberflächenbeschaffenheit

a) Eine gute Kontrastierung ist zum Beispiel schwarz/weiß, eine schlechte grau/grau. Zu beachten ist, dass Farben, die chromatisch zwar sehr unterschiedlich aussehen (grün/braun, pink/grau) im Farbton sehr ähnlich sind und deshalb keine ausreichende Kontrastierung bieten. Es ist also wichtig vorher eine Schwarz-Weiß-Kopie oder Photographie zu erstellen, um eine Farbzusammenstellung zu erhalten.

b) Definition Kontrast: Kontrast ist der Unterschied zwischen der Reflexion an einer Oberfläche und einer anderen. Eine matte schwarze Oberfläche absorbiert das gesamte Licht (0% Reflexion) und eine weiße Oberfläche reflektiert das gesamte Licht (100% Reflexion). D.h. schwarz und weiß bieten einen 100% Kontrast.


3. Beleuchtung

a) Die Folge von Reflexion und Beleuchtung ist Sehverwirrung. Sie wird vor allem durch falsch angeordnete Lichtquellen, aber auch durch Tageslicht hervorgerufen (v.a. bei Sehrichtung in Richtung der Leuchte). Deshalb sollten nicht-reflektierende innere Oberflächen eingesetzt werden und auf sorgfältig gestaltete Beleuchtungseinrichtungen geachtet werden.

b) Um Blendungen zu vermeiden, sollte indirekte Beleuchtung eingesetzt werden. Dabei sollte auf große Beleuchtungsunterschiede verzichtet werden und eine Änderung der Beleuchtungsstärke sollte graduell erfolgen.

c) Punktstrahler sollten lediglich zur Ergänzung bereits bestehender Beleuchtung eingesetzt werden, da diese Beleuchtungsart Stellen mit hellem und dunklem Kontrast erzeugt.

d) Effektbeleuchtung sollte wenn möglich vermieden werden, denn dadurch können Schatten auf den Gesichtern von Personen entstehen, wodurch insbesondere das Lippenlesen erschwert wird.


4. Tastbare Zeichen und Symbole, Braille

Der Einsatz von tastbaren Zeichen eignet sich hier besonders gut, denn tastbare Zeichen sind sowohl sichtbar als auch fühlbar. Diese sollten einen guten Kontrast aufweisen (schwarze Schrift auf weißem Untergrund; bei Beleuchtung umgekehrter Kontrast). Die tastbaren Zeichen müssen leicht wahrnehmbar sein und sollten deshalb mindestens 15 mm hoch sein. Die Kontur sollte ein abgerundetes und auf dem Kopf stehendes "V" mit einer Höhe von mindestens 0,8 mm sein.

EN 81-70:2003 (D)+A1:2004

Braille-Schrift kann als zusätzliches und unabhängiges Mittel zu tastbaren Zeichen eingesetzt werden. Sie ist vor allem nützlich, wenn längere Texte erforderlich sind.


5. Haltestelle

a) Um das Auffinden der Schachttüren zu erleichtern, sollten Farbe und Farbton von Schachttüren zu den umgebenden Wandabschlüssen kontrastieren.

b) Die Taster für den Fahrkorbruf sollten in Farbe und Farbton zu den umgebenden Oberflächen kontrastieren. Deshalb sollte ein kontrastierendes Paneel eingesetzt werden oder der Rand um die Deckplatte kontrastreich gestaltet werden.

c) Bei der Auffindung hilft eine sich von der Umgebung unterscheidende Fußbodenoberfläche vor den Aufzugtüren (ca. 1500 mm x 1500 mm), welche durch unterschiedliche Farben oder Oberflächen des Bodens erreicht wird. Bei der Änderung von Oberflächen ist allerding zu beachten, dass diese flächenbündig ausgeführt werden.


6. Fahrkorb

a) Der Einbau von Punktstrahlern sollte vermieden werden. Die Fahrkorbbeleuchtung sollte eine auf dem Fußboden gleichmäßig verteilte Beleuchtung von mindestens 100 Lux sein.

b) Innenwände sollten nicht-reflektierend und mattierend sein, der Fußboden ebenfalls mattierend. Wand und Boden sollten sich in Farbe und Farbton kontrastieren.

c) Der Fahrkorbboden und der Fußboden der Haltestelle sollten eine ähnliche Beschaffenheit aufweisen.

d) Die Befehlsgeber sollten einige Millimeter aus der Fahrkorbwand herausragen.

e) Optische Anzeigen sind genauso sinnvoll wie der Einsatz der Sprache für hörbare Anzeigen. Durch Sprachansagen können beispielsweiße Angaben über Geschäfte und Büros auf dem jeweiligen Stockwerk gemacht werden. 

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