Wichtiges zu Treppen und Handläufen

Treppenmarkierung und Handlaufbeschriftung
 

1. Handlaufbeschriftungen

 

Zu verwendende Schriften und Zeichen

Die Informationen für Blinde und Sehbehinderte sind in Brailleschrift, erhabener Profilschrift und/oder durch Sonderzeichen und/oder Piktogramme darzustellen. Mehr dazu können Sie auf der Homepage unter dem Punkt Definitionen/Allgemeines nachlesen.
 

Anbringung der Informationen

Die ertastende Hand muss die Informationen auf den Handläufen leicht erkennen und ertasten können. Deshalb muss bei der Montage einiges beachtet werden:

 

  • Die Handlaufbeschriftungen müssen immer an derselben Stelle angebracht werden: bei Treppenhandläufen an der Schräge des Handlaufs oberhalb der ersten resp. letzten Stufe bzw. direkt neben dem Handlaufknick; bei Handläufen in Fluren neben der betreffenden Tür in der Regel an der Seite, wo sich die Türklinke befindet; bei längeren Handläufen, die weit in Gänge oder Zugangsflure hineinreichen, kann am Beginn des Handlaufs eine zusätzliche Information angebracht werden.
  • Handlaufschilder für runde Handläufe: erhabene Profilschrift weist nach oben (Position 12 Uhr), Braillebeschriftung weist hinter dem Handlauf zur Wand; sie ist auf dem Kopf stehend anzubringen (umgreifende Hand).
  • Handlaufschilder für breite, flache Handläufe: Anbringung oben auf dem Handlauf nach oben weisend, Ausrichtung der Beschriftung in Richtung des Handlaufs.
  • Schriftgröße für erhabene Profilschrift auf Handläufen: 10 mm - 13 mm Schrifthöhe, gemessen an der tastbaren Oberkante.
  • In Bereichen mit starkem Publikumsverkehr (große Bahnhöfe, Flughäfen usw.): Begrenzung der Anzahl der Ziffern und Buchstaben auf 15 (in Einzelfällen auf 20).
  • Inhalt der Information auf den Handläufen muss mit den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverbänden abgestimmt werden (um die für Blinde und sehbehinderte Menschen relevanten Informationen zu ermitteln).

 

2. Handlaufbeschriftungen auf Bahnhöfen und in größeren Verkehrsanlagen

 

  • Anbringung der Handlaufbeschriftungen an allen vier Enden der Treppe (oberes und unteres Ende, jeweils rechts und links)
  • immer am Anfang des in Laufrichtung rechten Handlaufs zuerst eine orientierende Information, Grobinformation (Wohin führt die Treppe?)
  • am Ende des jeweiligen rechten Handlaufs: weiterführende Information, Detailinformation (In welche Richtung muss ich weitergehen, um meinen Zielpunkt, d.h. andere Gleise, den Ausgang etc. zu erreichen?)

 

 

a) Darstellung der Information auf den Handlaufschildern

1. Informationen so kurz wie möglich halten

selbstverständliche Informationen, die aus der Situation entstehen nach Möglichkeit weglassen

Beispiel: am Anfang der Treppe Hinweise auf Ausgänge, dann am jeweiligen Ende der Treppe die Angabe der Straße oder eines Platzes mit der entsprechenden Richtungsinformation

 

ALEXANDERPLATZ: RECHTS - RATHAUSSTRASSE: LINKS

- Beispiel: am Anfang der Treppe Hinweise auf einen S-Bahnsteig mit Ost-/Westrichtung, dann am Ende der Treppe Verzicht auf Beschriftung "S-BAHN" (Platzgründe, v.a. bei Beschriftung mit erhabener Profilschrift)

WEST: RECHTS - OST: LINKS

2. Richtungsinformationen ausschreiben
- "LINKS, RECHTS, SCHRÄG LINKS, GEGENÜBER"
- bei Kürzungen aus Platzgründen: "LINKS" -> "LI" und "RECHTS" -> "RE", alle weiteren müssen auf jeden Fall ausgeschrieben werden ("SCHRÄG RECHTS", "IN 50 M")
- Die Informationen in erhabener Profilschrift weichen von den Angaben in Brailleschrift auf den Handläufen, aufgrund der Beschränkungen aus 15 bis max. 20 Zeichen, ab!
- Beispiel für Informationen in erhabener Profilschrift:
ALEX: R - RATH.: L
Braille: BAHNHOFSTR., ZENTRUM, GLEISE 1,2: LINKS - GRONAUER STR.: RECHTS
erhabene Profilschrift: ZENTRUM: L - GRONAUER: R bzw. INFO: L - GRONAUER R (falls z.B. links ein Info-Punkt vorhanden sein sollte)

-> Mit den ortskundigen Blinden und Sehbehidnerten nach einer eindeutigen Lösung suchen!
 

b) Grob- und Detailinformation

1. Informationen am jeweils rechten Handlauf am Anfang einer Treppe soll darauf hinweisen, wohin die Treppe führt
Beispiel: AUSGANG, GLEISE 1 - 8, ÜBERGANG ZUR U 3

2. Informationen am jeweils rechten Handlauf am Ende einer Treppe sollen eine zusätzliche Richtungsinformation enthalten
- Beispiel: GLEISE 8 BIS 10: RECHTS - HAUPTSTRASSE, U 3: LINKS
  auf Bahnsteigebene: GLEIS 10: RECHTS - GLEIS 9: LINKS
- Trennung der einzelnen Zielpunkte durch Kommata


c) Systematik bei Aufzählungen

- Aufzählungen, die Zielpunkte mit gleicher Richtungsinformation angeben, werden durch Kommata getrennt
- für die Richtungsangaben eignen sich sowohl Wortangaben, als auch Pfeildarstellungen (Pfeil nach rechts, links, geradeaus etc. geknickte Pfeile: rechts, links abbiegen s. Definitionen/Allgemeines, Anforderungen an Schriften, 3. Sonderzeichen)
- die Pfeilsymbole sind dabei vor bzw. hinter der Zielpunktinformation in Braille- und/oder Profilschrift (z.B. AUSGANG, GLEIS 9) anzuordnen
- vor der verbalen Richtungsangabe ("RECHTS, LINKS, GEGENÜBER" etc.) steht ein Doppelpunkt
- Informationsblöcke (Zielpunkte mit gleicher Richtungsinformation) werden voneinander durch einen Gedankenstrich oder einen dicken erhabenen Punkt getrennt (s. Sonderzeichen)
- falls mehrere Informationsblöcke zu lang sein sollten, um auf eine Zeile zu passen, sind sie über einen Zeilenumbruch unter Weglassung des Gedankenstrichs zu trennen; die Trennung darf hierbei nicht innerhalb der Aufzählung eines Informationsblocks erfolgen, da dies den Sinn der Information entstellen kann
- schließt sich an die Treppe ein Blindenleitsystem mit Richtungsverzweigungen an, so können diese durch mehrfache Richtungsangaben dargestellt werden, z.B. "U 3: LINKS-LINKS-AUSGANG: LINKS-RECHTS"


d) Standordbestimmung

1. In vielstöckigen, unübersichtlichen Verkehrsanlagen: Angabe der Ebene in der ersten Zeile des Handlaufschildes, in der sich der Blinde oder Sehbehinderte gerade befindet
- Beispiel: EBENE UNTERGESCHOSS
                   EBENE ERDGESCHOSS
                   EBENE OBERGESCHOSS 1
                   BAHNSTEIGEBENE etc. 

2. Ausschreibung der Ebenen, um Verwechslungen mit Richtungsangaben zu vermeiden
- NICHT: "EG 1" oder "OG 1"
- falls eine Richtungsangabe unmittelbar der Ebenenangabe folgt, Anzeige durch ein kleines vorangestelltes Dreieck  

3. Taktile Beschriftung muss die Bezeichnungen (z.B. Bezeichnung der Ebenen) verwenden, die mit der optischen Beschilderung im Wegeleitsystem identisch sind; Erleichterung bei Rückfragen an sehende Fahrgäste

4. Die Bahnsteigebene ist als solche zu bezeichnen (z.B. "OBERE BAHNSTEIGEBENE")

 


3. Handlaufbeschriftungen in Gebäuden

a) Handlaufbeschriftungen zur Anzeige des Stockwerks

1. Verwendung von Brailleziffern, Ziffern in erhabener Profilschrift zur Anzeige des Stockwerks (bei Gebäuden bis zu fünf Stockwerken: Punktanordnung wie auf einem Spielwürfel möglich)

2. Angabe des Stockwerks sollte am Beginn bzw. Ende der Schräge aller Handläufe erfolgen
- Anbringung der Markierung entweder auf dem Handlauf (nach oben weisend), oder hinter dem Handlauf (zur Wand weisend bzw. zum Treppenauge weisend)
- bei Montage hinter dem Handlauf: Anbringung der Beschriftung auf dem Kopf stehend
- bei Montage auf dem Handlauf: Ausrichtung der Beschriftung in Handlaufrichtung


b) Handlaufbeschriftungen mit Richtungsangaben

s. Handlaufbeschriftungen auf Bahnhöfen und in größeren Verkehrsanlagen


c) Handlaufbeschriftungen zur Anzeige von Räumen

Je nach Form der Handläufe erfolgt die Montage oben auf dem Handlauf (nach oben weisend) oder hinter dem Handlauf (wandseitig). Bei Montage hinter dem Handlauf, Anbringung der Beschriftung auf dem Kopf stehend.

 

 

4. Treppen

Zu verwendende Schriften und Zeichen

Die Informationen für Blinde und Sehbehinderte

 

 

Taktile Leitsysteme Fuhrmann © 2024